MENSCHENWÜRDE Artikel 1 - Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
Artikel 2 - Recht auf Leben
Jede Person hat das Recht auf Leben. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Artikel 4 - Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden
Artikel 5 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. Menschenhandel ist verboten.
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