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Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

Die Europäische Union hat schon einiges für den Schutz der Menschenrechte getan, aber es bleibt noch viel zu tun. Viele Menschen leiden noch viel zu oft unter Diskriminierung im Alltag, sei es in der Schule, in der Arbeit, im Gesundheitsbereich oder in der Freizeit. Die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union haben daher im März 2007 die Grundrechteagentur eingerichtet um die Grundrechte der Menschen zu fördern und zu schützen.

Die Aufgabe der Grundrechteagentur sind:

- Sammlung und Analyse von Informationen und Daten
 
- Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Sensibilisierung 
 
 - Beratung der Organe der EU und der Mitgliedstaaten

Falls du mehr wissen möchtest, klick einfach auf www.fra.europa.eu
Email: info@fra.europa.eu

 

               




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for Fundamental Rights (FRA)
by Cidonelli Emanuele
(FRA Web Team assistant)

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EU

Die Europäische Union hat sich von Beginn an für Menschenrechte eingesetzt. Noch bevor die EU 1957 gegründet wurde, hatten alle damaligen Gründungsstaaten bereits die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet. Diese Konvention wurde bereits 1950 ausgearbeitet und verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zum Schutz ziviler und politischer Rechte und Freiheiten, so etwa auch zum Schutz vor Diskriminierung. Mittlerweile haben 47 Länder die Menschenrechtskonvention und einige Zusatzprotokolle unterzeichnet. Diese Länder bilden den Europarat, den man nicht mit der EU verwechseln darf, auch wenn alle 27 EU-Staaten gleichzeitig Mitglied im Europrat sind.

Für die Europäische Union wurden mit der Charta der Grundrechte diese Rechte erweitert und detaillierter festgeschrieben.So umfasst die Charta darüber hinaus noch das Recht auf gute Verwaltung, Arbeitnehmerrechte, soziale Sicherung, Umweltschutz und vieles mehr. In insgesamt sechs Kapiteln 

 Menschenwürde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität,

Bürgerrechte und justizielle Rechte

wurden 54 Artikel verankert. Diese definieren die Grundfreiheiten und die zivilen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller Bürger und Bürgerinnen der EU. Bis sich alle EU-Staaten auf den neuen EU-Vertrag, den sogenannten Vertrag von Lissabon, geeinigt haben,bleibt die Grundrechtscharta der EU rechtlich unverbindlich.

 
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